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   BFH, 16.08.2005 - X B 80/05   

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https://dejure.org/2005,16403
BFH, 16.08.2005 - X B 80/05 (https://dejure.org/2005,16403)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2005 - X B 80/05 (https://dejure.org/2005,16403)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2005 - X B 80/05 (https://dejure.org/2005,16403)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - X B 80/05
    a) Zu Unrecht entnimmt der Kläger dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) den von den von ihm bezeichneten BFH-Entscheidungen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und Senatsbeschluss vom 16. Juni 2004 X B 172/03, BFH/NV 2004, 1528) abweichenden Rechtssatz, "dass es für die rechtmäßige Bildung einer ... Ansparrücklage ausreichend ist, wenn auch für mehrere Investitionsgüter eine Rücklage in einer Summe gebildet wird und diese ausschließlich und allein in der ... Bilanz ausgewiesen wird ...".
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04

    Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - X B 80/05
    dd) Unter den gegebenen Umständen kann der beschließende Senat offen lassen, ob einer erfolgreichen Berufung des Klägers auf die Rechtswidrigkeit der von ihm selbst beantragten und vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) anerkannten Ansparrücklagen im (berichtigten) Jahresabschluss zum 31. Dezember 1996 der Grundsatz von Treu und Glauben (in der Ausprägung des widersprüchlichen Verhaltens; "venire contra factum proprium") entgegengehalten werden könnte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, juris Nr: STRE200510211, unter II.2.b der Gründe).
  • BFH, 16.06.2004 - X B 172/03

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 , Abs. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - X B 80/05
    a) Zu Unrecht entnimmt der Kläger dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) den von den von ihm bezeichneten BFH-Entscheidungen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und Senatsbeschluss vom 16. Juni 2004 X B 172/03, BFH/NV 2004, 1528) abweichenden Rechtssatz, "dass es für die rechtmäßige Bildung einer ... Ansparrücklage ausreichend ist, wenn auch für mehrere Investitionsgüter eine Rücklage in einer Summe gebildet wird und diese ausschließlich und allein in der ... Bilanz ausgewiesen wird ...".
  • FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 427/05

    Anerkennung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sowie

    Die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, kann nicht durch eine andere Investition ersetzt werden (BFH-Urt. v. 12. Dezember 2001 XI R 13/00 BStBl II 2002, 385; vgl. auch BFH-Beschl. v. 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159, rechte Spalte; BFH Beschl. v. 16. Juni 2004 X B 172/03, BFH/NV 2004, 1528; Niedersächsisches FG Urt. v. 13. April 2005 2 K 25/04, EFG 2006, 35; BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004 BStBl I 2004, 337 Tz. 15; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG - Loseblatt -, § 7g Rz. 112; BFH-Beschl. v. 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159; Kulosa in Schmidt, EStG 26. Aufl. 2007, § 7g Rz. 35; a.A. BFH-Beschl. v. 16. August 2005 X B 80/05, nv;Urt. v. 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462; FG Bremen Urt. v. 18. Mai 2006 1 K 174/05 (6), EFG 2006, 1241).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06

    Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung

    Sie vertraten die Auffassung, es sei ausreichend, wenn die zusammengefasste Gesamtrücklage unter Zuhilfenahme einer Anlage, in welcher die voraussichtlichen Anschaffungskosten bezüglich jeder einzelnen der ins Auge gefassten Investitionen vermerkt wurden, aufgeschlüsselt und die Höhe jeder Einzelrücklage (jeweils 40 % der Anschaffungskosten) eindeutig bestimmt werden könne (Hinweis auf Beschluss des Bundes-finanzhofs -BFH- vom 16. August 2005, X B 80/05).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K208/06

    Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung im Sinne des

    Sie vertraten die Auffassung, es sei ausreichend, wenn die zusammengefasste Gesamtrücklage unter Zuhilfenahme einer Anlage, in welcher die voraussichtlichen Anschaffungskosten bezüglich jeder einzelnen der ins Auge gefassten Investitionen vermerkt wurden, aufgeschlüsselt und die Höhe jeder Einzelrücklage (jeweils 40% der Anschaffungskosten) eindeutig bestimmt werden könne (Hinweis auf Beschluss des Bundes-finanzhofs -BFH- vom 16. August 2005, X B 80/05).
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